Diesen
Teil der DDR-Flugsportentwicklung konnte ich nicht mehr
selbst erleben. Hier lasse ich die Flugsportler von Böhlen
zu Worte kommen:
Die Kadermühle
beginnt zu mahlen
Ab 1962 gab
es ständig zunehmend Einschränkungen für den
Segelflug der DDR. Es wurden immer mehr Restriktionen
angewendet hinsichtlich der Personen, die zur Teilnahme
am Flugsport zugelassen wurden. Die Zulassung zur
fliegerischen Ausbildung wurde in immer kürzeren Abständen
von Beurteilungen staatlicher und betrieblichen Stellen
abhängig gemacht.
1976 wurde die
gesamte obere Leitungsebene des Zentralvorstandes der
GST durch ausgemusterte Offiziere der NVA neu besetzt.
Als Folge wurden weitere verschärfte Anweisungen und
Einschränkungen im Flugbetrieb wirksam. Bei der
erneuten Bestätigung der Ausbilder für 1977 wurden
neue Kaderrichtlinien angewendet, die es vielen
Fluglehren und Ausbildern nicht mehr möglich machten am
Flugbetrieb teilzunehmen.
Auch aus dem Kreis
der Böhlener Segelflieger mussten verdienstvolle
Fluglehrer oder andere für das Funktionieren des
Flugbetriebes wichtige Personen ausscheiden, trotz
jahrelanger hoher Einsatzbereitschaft. Gründe:
„festgestellte“ Aktivitäten oder Beziehungen zu
Westverwandtschaft o.ä. So auch unseren langjährigen
Ausbildungsleiter H-Jochen Braesel und den Technischen
Leiter Horst Kluge, sowie mehrere verdienstvolle
Fluglehrer. Die zur Verfügung stehenden Ausbilder
verringerten sich dadurch drastisch.
Der Staat war nur
noch bereit die erforderlichen materiellen und
finanziellen Aufwendungen für den Flugsport zu geben,
wenn daraus genügend vorausgebildete Kader für
Berufssoldaten/Offiziere für die NVA hervorgehen. Alle
Möglichkeiten einer flugsportlichen Tätigkeit außerhalb
dieses “Rahmens“, etwa auf privat finanzierter
Grundlage, waren in der DDR verboten und wurden sogar
strafrechtlich verfolgt. Auch international sich
entwickelnde Luftsportarten wie z.B. Drachenfliegen,
Gleitschirmfliegen u. Ultraleichtflug, wurden in der DDR
im Keimstadium verhindert. Selbst die Beteiligung eines
DDR-Bürgers an einer solchen Sportart in den Nachbarländern
(z.B. Polen, Ungarn, CSSR) wurde verfolgt. (Luftsport,
Tauchen, Hochseesegeln u.ä. bargen ja Möglichkeiten
ungenehmigter Grenzübertritte).